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Rechtliche Hinweise
Bitte lesen Sie die nachfolgenden Informationen genau durch. Sie enthalten rechtlich relevante Bestimmungen.
Rechtliche Hinweise zur Website
Bitte lesen Sie die Hinweise genau durch. Diese enthalten rechtlich relevante Bestimmungen. Mit dem Zugriff auf die Website und ihre Seiten erklären Sie, dass Sie die Anwendungsbedingungen im Zusammenhang mit dieser Website verstanden haben und anerkennen. Sollten Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sein, unterlassen Sie bitte jeglichen Zugriff auf diese Website.
Aktualisierung und Einholung von Daten und Belegen
Im Rahmen gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben, wie beispielsweise dem Geldwäschereigesetzes, bestehen für die Bank EKI Genossenschaft bei der Eröffnung sowie auch während der Dauer der Geschäftsbeziehung gewisse Abklärungspflichten.
Die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen des Bankgeschäfts ändern sich stetig. Deshalb sind wir angewiesen, die bei uns hinterlegten Kundendokumentationen periodisch zu überprüfen und wenn notwendig zu aktualisieren.
Liegen uns diese Dokumente und Angaben nicht vor, so dürfen wir eine Geschäftsbeziehung nicht eröffnen oder können diese ggf. nicht weiterführen.
Ebenfalls ist die Bank EKI verpflichtet, bei gewissen Transaktionen die Hintergründe und den wirtschaftlichen Zweck, die Herkünfte und/oder den Verwendungszweck sowie die wirtschaftliche Berechtigung an den Vermögenswerten abzuklären.
In all diesen Fällen kontaktieren wir unsere Kunden, um die erforderlichen Abklärungen vorzunehmen und/oder Dokumente einzuverlangen.
Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und Ihre Unterstützung.
Rechtsgrundlagen für die Geldwäschereibekämpfung
Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung informiert, wie die Bank EKI Genossenschaft mit Personendaten umgeht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen einer Regelung der gegenseitigen Beziehung zwischen dem Kunden und der Bank EKI Genossenschaft unabhängig davon, welche Dienstleistungen oder Produkte der Kunde von der Bank bezieht. Vorbehalten bleiben besondere Vereinbarungen mit der Bank.
Privor 3a Vorsorgereglement inkl. Anlagereglement
Unter dem folgenden Link finden Sie das Privor 3a Vorsorgereglement inkl. Anlagereglement
Depotreglement / Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten
Das Depotreglement findet zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank EKI Genossenschaft auf die von der Bank ins Depot übernommenen Werte und Sachen Anwendung, insbesondere auch, wenn diese in der Form von Bucheffekten geführt werden.
Depotreglement (PDF)
Das neue Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG), gültig ab 1. Januar 2020, regelt den Schutz für Kundinnen und Kunden von Finanzdienstleistungen. Es definiert dabei die Anforderungen für die getreue, sorgfältige und transparente Erbringung von Finanzdienstleistungen und legt das Anbieten sowie Erstellen von Finanzinstrumenten fest. Dazu gehört auch die Pflicht der Finanzdienstleister, ihre Kundinnen und Kunden einfach und verständlich über die allgemeinen Risiken im Umgang mit Finanzinstrumenten zu informieren. Die folgende Broschüre soll Sie darin unterstützen, fundierte Anlageentscheide zu fällen und Ihnen einen Vergleich der verschiedenen Finanzinstrumente ermöglichen.
Information über das Anlagegeschäft der Bank EKI / FIDLEG
Anlageinformation
Die auf der Bank EKI Website (nachfolgend Website) publizierten Informationen zu Anlageprodukten begründen weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Offertstellung oder eine Empfehlung zur Tätigung irgendwelcher Transaktionen oder zum Abschluss irgendeines Rechtsgeschäftes. Die auf der Website publizierten Informationen stellen auch nie ein Kotierungsinserat einer Börse oder einen Emissionsprospekt gemäss Obligationenrecht dar.
Die Website wird nicht benutzt, um Sie in Anlagen zu beraten oder Ihnen sonstige Ratschläge zukommen zu lassen. Die Angaben auf der Website stellen weder Entscheidungshilfen für rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen dar, noch sollten aufgrund dieser Angaben Anlage- oder sonstige Entscheide gefällt werden. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die Performance einer Anlage in der Vergangenheit nicht notwendigerweise ein Hinweis auf die zukünftige Performance ist. Die Werterhaltung oder gar Wertsteigerung des investierten Kapitals kann nicht garantiert werden.
Sofern Sie sich für ein bestimmtes Anlageprodukt interessieren, lesen Sie vor dem Anlageentscheid die vollständige Produktedokumentation (Emissionsprospekt, Factsheet etc.) und die Broschüre der Schweizerischen Bankiervereinigung über «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» sorgfältig durch. Lassen Sie sich bei Anlageentscheiden zudem von einer qualifizierten Fachperson beraten.
Die Website ist nicht für Sie bestimmt, falls Sie einer Rechtsordnung unterliegen, die die Publikation des Inhalts, den Zugang zur Website, die Tätigkeit eines ausländischen Finanzdienstleisters oder die Zulassung von Produkten (z.B. von Fonds) verbietet oder einschränkt. Sofern solche Einschränkungen auf Sie zutreffen, ist Ihnen der Zugriff auf die Website nicht gestattet. Bitte informieren Sie sich über die entsprechende Rechtsordnung in Ihrem Land.
FIDLEG
Das schweizerische Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist am 1. Januar 2020 mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren in Kraft getreten. Das primäre Ziel des neuen Gesetzes bezweckt die Stärkung des Kundenschutzes durch die erhöhten Informations- und Dokumentationspflichten bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen. Die Bank EKI setzt ab dem 1. Januar 2022 die gesetzlichen Vorgaben in der Beratung um.
Metallkontoreglement
Das Metallkontoreglement findet Anwendung auf alle Edelmetalle in Barren und Münzen die bei der Bank EKI Genossenschaft in Kontoform (Metallkonten) geführt werden und nicht als Depotwerte gelten.
Bedingungen für die Benützung der Debit Mastercard
Hier finden Sie die allgmeinen Bestimmungen über die Debit Mastercard als Bargeldbezugs- und Zahlungskarte.
Nutzungsbedingungen für das E-Banking
Hier finden Sie die Nutzungsbedingungen für das E-Banking der Bank EKI
Nutzungsbedingungen Mobile Banking
Mit dem Zugriff auf die App der Bank EKI Genossenschaft erklären Sie, dass Sie die folgenden Nutzungsbedingungen und rechtlichen Informationen verstanden und anerkannt haben.
Vorschriften bei Zahlungsaufträgen
Alle wichtigen Informationen und Vorschriften zur reibungslosen Erledigungs Ihres Zahlungsverkehrs mit der Bank EKI Genossenschaft finden Sie im folgenden Dokument:
Der Konsumkredit
Die vorliegende Information richtet sich an Bankkundinnen und Bankkunden, die sich einen Überblick über das Thema Konsumkredit verschaffen möchten. Im nachfolgenden Dokument werden die wichtigsten Elemente aus der Konsumkreditgesetzgebung kurz erläutert.
Einlagensicherung
Sind meine Einlagen durch die Einlagensicherung esisuisse geschützt?
Ja, die Bank EKI Genossenschaft ist, wie jede Bank und jedes Wertpapierhaus in der Schweiz, verpflichtet, die Selbstregulierung «Vereinbarung zwischen esisuisse und ihren Mitgliedern» zu unterzeichnen. Die Einlagen der Kunden sind also bis zum Höchstbetrag von CHF 100‘000.00 pro Kunde gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Die Einlagensicherung in der Schweiz wird durch esisuisse gewährleistet und unter https://www.esisuisse.ch/de wird das System der Einlagensicherung im Detail erklärt.
Kundeninformation Einlagensicherung Schweiz
Was ist Einlagensicherung?
Guthaben bei der Bank EKI sind durch das System der Einlagensicherung gesichert. Im Fall des Konkurses einer Bank schützt das System der Einlagensicherung Guthaben von Kunden bis CHF 100'000.00 vor dem Verlust (gemäss Regelung im Gesetz). Hat ein Kunde mehrere Konten bei derselben Bank, werden die Guthaben zusammengezählt und es sind insgesamt maximal CHF 100'000.00 gesichert.
Was gilt für Gemeinsame Konten?
Wenn mehrere Personen gemeinsam Inhaber eines Kontos sind, wird diese Gemeinschaft bezüglich der Sicherung, wie ein eigener, separater Kunde behandelt. Hält diese Gemeinschaft mehrere Konten, werden diese zusammengezählt. Die Guthaben, die auf eine solche Gemeinschaft lauten, sind bis insgesamt CHF 100'000.00 gesichert. Solche Gemeinschaften sind z.B. Ehegatten, Einfache Gesellschaften, Erbengemeinschaften oder Stockwerkeigentümergemeinschaften. Wenn einzelne Personen einer solchen Gemeinschaft eine eigene, separate Kundenbeziehung mit der Bank haben, so sind für diese separate Kundenbeziehung ebenfalls Guthaben bis CHF 100'000.00 gesichert. Bis zum 31. Dezember 2022 wurde der Saldo der Gemeinschaft auf die einzelnen Personen der Gemeinschaft aufgeteilt, der aufgeteilte Betrag mit den Ansprüchen aus einer eigenen, separaten Kundenbeziehung zusammengezählt und die Sicherung dann auf CHF 100'000.00 pro Person begrenzt.
Was gilt für Finanzintermediäre?
«Finanzintermediäre» sind nicht mehr geschützt (keine Sicherung und keine konkursrechtliche Privilegierung der Guthaben). Dazu zählen z. B. andere Banken, Wertpapierhäuser oder Versicherungen.
Wo ist der Schutz von Bankguthaben gesetzlich geregelt?
Die gesetzliche Regelung des Schutzes von Guthaben findet sich insbesondere in den Artikeln 36a bis Art. 37jbis des geänderten Bankgengesetzes und in den Artikeln 42a bis Art. 44a der geänderten Bankenverordnung. Auch wenn wir Widersprüche nach bestem Wissen und Gewissen vermeiden wollen, weisen wir Sie darauf hin, dass die gesetzliche Regelung massgebend ist und nicht die vorliegende, rechtlich nicht bindende Kundeninformation.
Weitere Informationen zur Einlagensicherung finden Sie auf der Internetseite www.esisuisse.ch
Nachrichtenlosigkeit
Bankbeziehungen sind auf Dauer ausgelegt und können sich über sehr lange Zeiträume erstrecken. Es kommt immer wieder vor, dass Banken den Kontakt zur Kundschaft verlieren. Schon heute ist in der Schweiz exakt geregelt, wie die Banken dann vorgehen müssen und was mit dem Vermögen passiert. Ausserdem gibt es für Kundinnen, Kunden und Anspruchsberechtigte die Möglichkeit der Suche nach solchen Vermögen über den Bankenombudsman. Seit Januar 2015 besteht zudem eine gesetzliche Regelung, nach der die Banken Vermögen, bei denen der letzte Kundenkontakt 60 Jahre oder weiter zurück liegt, auf einer Internetseite publizieren und die Gelder nach einem weiteren Jahr ohne Kontakt zum Kunden an den Staat abliefern müssen.
SBVg Kundeninformation Nachrichtenlose Vermögenswerte (PDF)
Weitere Informationen sind auf der der Seite von Swiss Banking zu finden. https://www.swissbanking.ch/de/finanzplatz/informationen-fuer-bankkunden-und-unternehmen/nachrichtenlose-vermoegen
AIA
Der AIA (automatischer Informationsaustausch) ist ein Verfahren, das regelt, wie die Steuerbehörden der teilnehmenden Länder Daten von Steuerpflichtigen austauschen. Das Ziel ist, Steuerhinterziehung zu verunmöglichen. Der AIA ist ein internationaler Standard.
FATCA
Mit FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) wollen die USA erreichen, dass im Ausland gehaltene Konten und Depots von Personen, die in den USA unbeschränkt steuerpflichtig sind, besteuert werden können. FATCA ist eine einseitige US-Regelung, die trotzdem für alle Länder gilt.