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Finanzierungsgrundsätze
Damit Ihr Traum vom Eigenheim wahr wird
Es ist uns ein Anliegen, auf Ihre Bedürfnisse einzugehen und für Sie eine passende Finanzierungsmöglichkeit auszuarbeiten. Gerne beantworten wir Ihre offenen Fragen und informieren Sie ausführlich über sämtliche Risiken. Wir schlagen Ihnen nur Finanzierungslösungen vor, die für Sie finanziell tragbar sind. Bei einer seriösen Finanzierung sind folgende drei Bedingungen zu erfüllen:
Die 20% Regel
Der Anteil der Eigenmittel soll mind. 20 % des von uns anerkannten Verkehrswerts betragen. Dabei gelten als Eigenmittel:
- Sparguthaben
- Vorsorgepolicen im Rahmen des Rückkaufswertes
- Erbvorbezug/Zinslose und nicht rückzahlbare Darlehen
- Vorsorgegelder der 3. Säule
Die übrigen 80 % (max.) des Kaufpreises bzw. der Anlagekosten einer Liegenschaft können Sie durch ein Hypothekardarlehen finanzieren. Dieses teilt sich grundsätzlich in eine 1. Hypothek bis 2/3 und in eine 2. Hypothek bis 80 % des Verkehrswertes auf.
Die 1/3 Regel
Die jährlichen Ausgaben für Ihr Eigenheim wie Zins, Amortisation und Nebenkosten (Unterhalt, Abgaben, Gebühren und Steuern) sollten 1/3 Ihres jährlichen Bruttoeinkommens nicht überschreiten. Zusätzlich wird eine Zinsänderungsreserve eingerechnet.
Die Amortisationsregel
Falls wir mehr als 2/3 des Verkehrswertes finanzieren, muss der übersteigende Betrag bis zur Pensionierung oder innert maximal 15 Jahren in regelmässigen und gleich hohen Beträgen amortisiert werden. Eine Amortisation der 1. Hypothek ist insbesondere bei tiefen Zinsen sinnvoll, um Reserven für Renovationen zu schaffen. Bei selbstgenutztem Wohneigentum können die Amortisationen auch indirekt durch Einzahlungen in die Säule 3a (z. B. Vorsorgekonto 3a oder Vorsorgepolice 3a) geleistet werden, wodurch Sie von interessanten Steuervorteilen profitieren können.
Absicherung von Risiken
Gerne beraten wir Sie persönlich über verschiedene Möglichkeiten, sich und Ihre Familie und/oder Ihren Lebenspartner in Bezug auf den Wohneigentumserwerb finanziell abzusichern. Lernen Sie unser umfassendes Versicherungsangebot kennen:
Todesfallversicherung
Seine Liebsten vor finanziellen Risiken im Todesfall schützen
Die Todesfallversicherung sichert den Ehe- oder Lebenspartner, Kinder oder Geschäftspartner vor den finanziellen Folgen in einem Todesfall durch Krankheit oder Unfall ab. Mit dieser Risikoversicherung stellen Sie sicher, dass im Falle Ihres Todes den Begünstigten eine Versicherungssumme ausbezahlt wird. Erfahren Sie mehr.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Bei Krankheit oder Unfall ein gesichertes Einkommen haben
Mit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird sichergestellt, dass Personen, die durch Unfall oder Krankheit erwerbsunfähig werden, trotzdem den täglichen finanziellen Verpflichtungen gerecht werden. Sie schliesst Vorsorgelücken ergänzend zur 1. und 2. Säule und ermöglicht, dass auch bei Invalidität der gewohnte Lebensstandard weitergeführt werden kann. Erfahren Sie mehr.
Bauversicherungen
Der umfassende Schutz für Ihre Bauvorhaben
Bis ein Bauvorhaben Ihres Unternehmens vollendet ist, kann vieles passieren: am Gebäude selbst, bei den Nachbarn oder im Umgang mit den Handwerkern. Ein solider Versicherungsschutz gehört beim Bauen dazu. Erfahren Sie mehr.