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Krankheit & Unfall
Bester Schutz für Ihre Mitarbeiter
Das Wohl Ihrer Mitarbeiter liegt uns am Herzen. Wir beraten Sie über die optimale Lösung für Ihren Betrieb.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Sicherstellung der Entlöhnung bei Unfall im Betrieb oder in der Freizeit
Übernahme der Lohnfortzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit
Grössere soziale und finanzielle Sicherheit mit Zusatzbausteinen
Obligatorische Unfallversicherung nach UVG
Arbeitgeber sind in der Schweiz verpflichtet, die Arbeitnehmer gegen die Folgen von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Arbeitende mit einem Wochenpensum von mehr als 8 Stunden werden ausserdem für Nichtberufsunfälle (z.B. Unfälle in der Freizeit) versichert. Selbstständigerwerbende können sich freiwillig nach UVG versichern. Unternehmen, die im Bau-, Transport- und verarbeitenden Gewerbe sowie der Industrie und Energiewirtschaft tätig sind, müssen sich nach Gesetz bei der Suva versichern. Die übrigen Betriebe können die Versicherungsgesellschaft frei wählen. Wir beraten Sie gerne über die optimalste Lösung in der Unfallversicherung für Ihr Unternehmen.
Gut zu wissen: Die Abredeversicherung
Mit der Abredeversicherung können Sie Mitarbeiter, die einen unbezahlten Urlaub machen oder sogar das Arbeitsverhältnis beenden, weiterhin für maximal 180 Tage gegen Nichtbetriebsunfälle versichern. Somit sind diese auch nach der 30-tägigen Nachdeckungszeit optimal abgesichert.
UVG-Zusatzversicherung
Weil in vielen Fällen die gesetzlich vorgeschriebene Unfallversicherung nicht ausreicht, können Sie mit der UVG-Zusatzversicherung den Versicherungsschutz der Arbeitnehmer ausbauen und die soziale und finanzielle Sicherheit vergrössern. Je nach den Bedürfnissen Ihres Unternehmens können zum Beispiel Lohnanteile versichert werden, die über dem UVG-Lohnmaximum liegen. Andere Vorteile betreffen die Erweiterung der Heilungskosten, des Taggelds und ein zusätzlich versichertes Todesfall- oder Invaliditätskapital. Lassen Sie sich von uns über die zusätzlichen Möglichkeiten in der Unfallversicherung beraten.
Kollektiv-Krankentaggeldversicherung
Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn während einer beschränkten Zeit weiterzuzahlen. Die Dauer der Lohnfortzahlung hängt davon ab, wie lange der Mitarbeitende bereits im Unternehmen arbeitet. Mit der Kollektiv-Krankentaggeldversicherung werden Sie zuverlässig von dieser Lohnfortzahlungspflicht entlastet. Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zur Kollektiv-Krankentaggeldversicherung weiter.
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