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Freizügigkeitskonto
Profitieren Sie von vorteilhaften Konditionen!
Auf dem Freizügigkeitskonto deponieren Sie Ihre Gelder aus der beruflichen Vorsorge, wenn Sie temporär oder definitiv aus Ihrer bisherigen Pensionskasse austreten – zum Beispiel bei einem Auslandsaufenthalt, bei Stellenaufgabe oder -unterbruch oder beim Wechsel in die Selbstständigkeit. Ihr letzter Arbeitgeber ist verpflichtet, das Ihnen zustehende Kapital auf ein Freizügigkeitskonto Ihrer Wahl zu vergüten.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Splitting möglich, da wir mit zwei Vorsorgestiftungen zusammenarbeiten
keine Steuern auf dem Vorsorgegeld und den Erträgen während der Laufzeit
Auszahlung des Sparkapitals zu einem reduzierten Steuersatz
Wohneigentum finanzieren mit Vorsorgeguthaben
Produktinformationen
Die wichtigsten Informationen zum Freizügigkeitskonto haben wir kurz und übersichtlich für Sie zusammengefasst.
Konditionen
Zinssatz | 0.50 % |
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Kontoführung | Spesenfrei |
Kontoauszüge | Detaillierter Auszug jährlich. Zustellung per Post kostenlos. |
Anlagemöglichkeiten | Diverse Fondsprodukte stehen zur Auswahl. Depotgebühren 0.45%, mind. CHF 25.00 p.a. |
Wann kommt ein Freizügigkeitskonto in Frage? Wenn Sie:
- sich beruflich selbstständig machen
- Ihre Erwerbstätigkeit zwecks Weiterbildung oder Familiengründung unterbrechen
- Ihr Arbeitspensum reduzieren oder arbeitslos werden
- sich scheiden lassen
- einen Lohnrückgang unter die versicherungspflichtige Mindesthöhe haben
(CHF 22'050; Stand 2023)
Bezugsmöglichkeiten
- Für die Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum
- Für die Amortisation einer Hypothek auf selbstbewohntem Wohneigentum
- Bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit
- Für die Überweisung in die Pensionskasse
- Bei Erreichen des Pensionsalters (frühestens 5 Jahre vor Erreichen des
gesetzlichen AHV-Alters) - Bei definitivem Wegzug ins Ausland (vorbehalten bleibt das Barauszahlungsverbot im Rahmen der bilateralen Verträge mit EU- und EFTA-Staaten)