Hauptinhalt

Freizügigkeitskonto

Profitieren Sie von vorteilhaften Konditionen!

Auf dem Freizügigkeitskonto deponieren Sie Ihre Gelder aus der beruflichen Vorsorge, wenn Sie temporär oder definitiv aus Ihrer bisherigen Pensionskasse austreten – zum Beispiel bei einem Auslandsaufenthalt, bei Stellenaufgabe oder -unterbruch oder beim Wechsel in die Selbstständigkeit. Ihr letzter Arbeitgeber ist verpflichtet, das Ihnen zustehende Kapital auf ein Freizügigkeitskonto Ihrer Wahl zu vergüten.

Ihre Vorteile auf einen Blick

    • Splitting möglich, da wir mit zwei Vorsorgestiftungen zusammenarbeiten

    • keine Steuern auf dem Vorsorgegeld und den Erträgen während der Laufzeit

    • Auszahlung des Sparkapitals zu einem reduzierten Steuersatz

    • Wohneigentum finanzieren mit Vorsorgeguthaben

Produktinformationen

Die wichtigsten Informationen zum Freizügigkeitskonto haben wir kurz und übersichtlich für Sie zusammengefasst.

Konditionen

Zinssatz 0.50 %
Kontoführung Spesenfrei
Kontoauszüge Detaillierter Auszug jährlich. Zustellung per Post kostenlos.
Anlagemöglichkeiten Diverse Fondsprodukte stehen zur Auswahl.
Depotgebühren 0.45%, mind. CHF 25.00 p.a.

Wann kommt ein Freizügigkeitskonto in Frage? Wenn Sie:

  • sich beruflich selbstständig machen
  • Ihre Erwerbstätigkeit zwecks Weiterbildung oder Familiengründung unterbrechen
  • Ihr Arbeitspensum reduzieren oder arbeitslos werden
  • sich scheiden lassen
  • einen Lohnrückgang unter die versicherungspflichtige Mindesthöhe haben
    (CHF 22'050; Stand 2023)

Bezugsmöglichkeiten

  • Für die Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum
  • Für die Amortisation einer Hypothek auf selbstbewohntem Wohneigentum
  • Bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit
  • Für die Überweisung in die Pensionskasse
  • Bei Erreichen des Pensionsalters (frühestens 5 Jahre vor Erreichen des
    gesetzlichen AHV-Alters)
  • Bei definitivem Wegzug ins Ausland (vorbehalten bleibt das Barauszahlungsverbot im Rahmen der bilateralen Verträge mit EU- und EFTA-Staaten)
«Haben Sie offene Fragen? Gerne helfe ich Ihnen weiter.»
Michel Favri
Finanzplaner