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Geschenksparkonto

Zukunft schenken

Mit einem Geschenksparkonto erleichtern Sie einem lieben Menschen den finanziellen Start in die Volljährigkeit. Übergeben Sie dem Kind das angesparte Kapital spätestens an dessen 18. Geburtstag oder auf Ihren Wunsch auch früher oder später zu einem besonderen Ereignis. Geburtstag, Konfirmation oder Firmung, Lehrbeginn oder Führerschein – es gibt genügend Anlässe, bei denen Sie mit Ihrem Geschenksparkonto für Überraschung und Freude sorgen können.

Ihre Vorteile auf einen Blick

    • Höhe und Zeitpunkt der Einzahlung(en) frei wählbar

    • Einfacher und sicherer Vermögensaufbau

    • Kostenlose Kontoführung

Produktinformationen

Die wichtigsten Informationen zum Geschenksparkonto haben wir kurz und übersichtlich für Sie zusammengefasst.

Konditionen

Zinssatz 1.25 %
Kontoführung spesenfrei
Rückzugsmöglichkeiten CHF 25'000.00 im Kalendermonat frei, weitere Guthaben unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten
Kontoauszüge Detaillierter Auszug jährlich. Zustellung per Post oder als e-Dokument im E-Banking (beides kostenlos).
Kontosaldierung CHF 10.00

 

Nützliche Dokumente

«Legen Sie den finanziellen Grundstein für Ihr Kind, Enkel oder Patenkind. Wir beraten Sie gerne.»
Anna Simmler
Leiterin Kundenberatung
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Fragen und Antworten zum Geschenksparkonto

Wer versteuert das Geld auf dem Geschenksparkonto?

Die Person, welche das Konto eröffnet hat, versteuert das Geld auf dem Konto.

Erfolgt zum 18. Geburtstag automatisch ein Übertrag?

Das Geschenksparkonto wird am 18. Geburtstag zu den Konditionen des Sparkontos weitergeführt. Für die Übertragung auf das Kind, sind Sie verantwortlich. Die Schenkung kann auch vor oder nach dem 18. Geburtstag geschehen.

Sind Zahlungen ab dem Konto möglich?

Sie können das Konto im E-Banking zur Einsicht freischalten, jedoch keine Zahlungen ab dem Konto tätigen.

Wie kann ich das Geschenksparkonto übergeben?

Mit der Geschenkurkunde übergeben Sie das Geschenksparkonto ganz offiziell an die zu beschenkende Person. Diese Urkunde gilt als einmalige Vollmacht.. Sie können auch gemeinsam mit dem Kind am Hauptsitz bei einer unserer Geschäftsstellen vorbeikommen. Nach der Übergabe wird das Konto als Jugendkonto weitergeführt. Die Konditionen bleiben bis zum 22. Altersjahr unverändert.