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Rechtsschutzversicherung
Risiko
Wer einen Rechtstreit führen will oder in einen solchen verwickelt wird, benötigt meist professionelle Hilfe durch einen Anwalt. Dies kann sehr teuer werden, weil sich Prozesse über eine längere Zeit hinziehen können und bei Prozessverlust Gerichtskosten und Entschädigungen für die Gegenpartei anfallen.
Die neue Zivilprozessordnung, die seit dem 01.01.2011 in Kraft ist, überwälzt das Kostenrisiko auf den Kläger. Wer zu seinem Recht kommen will und deshalb die Gegenpartei verklagen möchte, muss 100% der mutmasslichen Gerichtskosten vorschiessen. Zudem muss der Kläger bei einem gewonnenen Prozess die Kosten bei der Gegenpartei selber zurückfordern. Dabei stellt sich die Frage, ob der Unterlegene überhaupt zahlen kann.
Versicherungsleistungen
Versichert sind in der Regel folgende Leistungen:
Rechtsberatung
Anwaltskosten
Kaution, die durch das Gericht auferlegt wird
Kosten für allfällige Gutachten
Gerichtskosten und andere Verfahrenskosten
Allenfalls an die Gegenpartei zu bezahlende Entschädigung
Für Privatpersonen kennen wir grundsätzlich zwei Rechtsschutzversicherungen mit folgenden Leistungen.
Privatrechtsschutz
- Schadenersatzrecht
- Strafrecht
- Versicherungsrecht
- Mietrecht
- Arbeitsrecht
- Konsum- und Vertragsrecht
- Patientenrecht
- Sachen- und Nachbarrecht
Verkehrsrechtsschutzversicherung
- Schadenersatzrecht
- Versicherungsrecht
- Strafrecht
- Ausweisentzug
- Vertragsrechtliche Streitigkeiten
In beiden Versicherungen können noch zusätzliche Deckungen vereinbart werden.