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Freizügigkeitskonto
Deponieren Sie Ihr Pensionskassengeld zum Vorzugszins
Auf dem Freizügigkeitskonto deponieren Sie Ihre Gelder aus der beruflichen Vorsorge, wenn Sie temporär oder definitiv aus Ihrer bisherigen Pensionskasse austreten - zum Beispiel bei einem Auslandsaufenthalt, bei Stellenaufgabe oder -unterbruch oder beim Wechsel in die Selbstständigkeit. Ihr letzter Arbeitgeber ist verpflichtet, das Ihnen zustehende Kapital auf ein Freizügigkeitskonto Ihrer Wahl zu vergüten. Eröffnen Sie Ihr entsprechendes Konto bei der Bank EKI und profitieren Sie von vorteilhaften Konditionen!
Ihre Vorteile auf einen Blick
Splitting möglich, da wir mit zwei Vorsorgestiftungen zusammenarbeiten
keine Steuern auf dem Vorsorgegeld und den Erträgen während der Laufzeit
Auszahlung des Sparkapitals zu einem reduzierten Steuersatz
Wohneigentum finanzieren mit Vorsorgeguthaben
Produktinformation
Die wichtigsten Informationen zum Freizügigkeitskonto haben wir kurz und übersichtlich für Sie zusammengefasst.
Konditionen
Zinssatz | 0.30 % |
---|---|
Kontoführung | Spesenfrei |
Kontoauszüge | Detaillierter Auszug jährlich. Zustellung per Post kostenlos. |
Anlagemöglichkeiten | Diverse Fondsprodukte stehen zur Auswahl. Depotgebühren 0.45%, mind. CHF 25.00 p.a. |
Fragen und Antworten zum Freizügigkeitskonto
Wann kommt ein Freizügigkeitskonto in Frage?
Ein Freizügigkeitskonto wird eröffnet, wenn:
- sich beruflich selbstständig machen
- Ihre Erwerbstätigkeit zwecks Weiterbildung oder Familiengründung unterbrechen
- Ihr Arbeitspensum reduzieren oder arbeitslos werden
- sich scheiden lassen
- einen Lohnrückgang unter die versicherungspflichtige Mindesthöhe haben
(CHF 21'510; Stand 2021)
Bezugsmöglichkeiten
Das Freizügigkeitskonto ist ein Sperrkonto (wie auch das Vorsorgekonto 3a) und kann in folgenden Fällen bezogen werden:
- Für die Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum
- Für die Amortisation einer Hypothek auf selbstbewohntem Wohneigentum
- Bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit
- Für die Überweisung in die Pensionskasse
- Bei Erreichen des Pensionsalters (frühestens 5 Jahre vor Erreichen des
gesetzlichen AHV-Alters) - Bei definitivem Wegzug ins Ausland (vorbehalten bleibt das Barauszahlungsverbot im Rahmen der bilateralen Verträge mit EU- und EFTA-Staaten)
Freizügigkeitskonto mit Wertschriftenlösung kombinieren
Wer mehr aus seinem Geld machen möchte, legt sein Guthaben auf einem Freizügigkeitsdepot in Wertschriften an. So können deutlich höhere Renditen erzielt werden. Gleichzeitig bedeutet diese Alternative aber auch ein höheres Risiko. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre Risikofähigkeit/-bereitschaft, um die für Sie passende Lösung zu finden. Sie haben die Wahl zwischen 7 verschiedenen Fonds. Wir beraten Sie gerne!
Langfristig fürs Alter sparen
Vorsorgekonto 3a
Altersvorsorge aufbauen und gleichzeitig Steuern sparen
Höhe der Einzahlung bis zum Maximalbetrag selber bestimmen
Mit Vorsorgeguthaben Wohneigentum finanzieren
Vorsorgen und Risiken absichern
Vorsorgepolice 3a
Absicherung der Angehörigen im Todesfall
Sparen Sie mit regelmässigen Prämieneinzahlungen
Bei Erwerbsunfähigkeit übernimmt die Versicherung
Risiken erkennen und absichern
Vorsorgeberatung
Erkennen Sie allfällige Vorsorgelücken
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Haben Sie für Ihr Alter genügend vorgesorgt?
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